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Unsere Honorarvereinbarungen
Um sicherzustellen, dass unseren Kunden die Kosten für längere und dauerhafte rechtliche Beratung und Betreuung bewusst sind, die in den vorgeschlagenen Honorarvereinbarungen enthalten sind, wird eine Gebührenschätzung für die Dienstleistungen vorgelegt. Diese wird je nach den spezifischen Bedürfnissen jedes Unternehmens festgelegt, unter Berücksichtigung der geschätzten Zeit, die für diese Bedürfnisse erforderlich ist, um zukünftige Probleme und eventuelle Streitigkeiten zu verhindern.
Die Honorarvereinbarungen gelten halbjährlich oder jährlich, und die Zahlung erfolgt bis zum 8. des Monats, für den sie gelten, und sie können jeweils um gleiche Zeiträume verlängert werden. Sie können jederzeit mit einer Kündigungsfrist von mindestens dreißig Tagen vor Ablauf der Frist gekündigt werden.
Wählen Sie die passende Honorarvereinbarung
für Ihren Fall
- Erstellung von bis zu 3 Dokumenten pro Monat im Bereich Arbeitsrecht und Arbeitsbeziehungen.
- Höchstens 3 Beglaubigungen von Dokumenten/Unterschriftsbeglaubigungen pro Monat.
- Der Kunde profitiert von einem Rabatt von 10% auf die üblichen Honorarsätze für Eintragungen oder die Ausübung forensischer Mandate vor Gerichten, auch in anderen Angelegenheiten.
- Bis zu 3 nicht kumulierbare Rechtsberatungen pro Monat im Bereich Arbeitsrecht und Arbeitsbeziehungen.
- Erstellung von bis zu 5 Dokumenten pro Monat.
- Höchstens 5 Beglaubigungen von Dokumenten/Unterschriftsbeglaubigungen pro Monat.
- Der Kunde profitiert von einem Rabatt von 25% auf die üblichen Honorarsätze für Eintragungen oder die Ausübung forensischer Mandate vor Gerichten, auch in anderen Angelegenheiten.
- Bis zu fünf nicht kumulierbare Rechtsberatungen pro Monat im Bereich Arbeitsrecht und Arbeitsbeziehungen.
- Höchstens 10 Beglaubigungen von Dokumenten/Unterschriftsbeglaubigungen pro Monat.
- Erstellung von bis zu 10 Dokumenten pro Monat.
- Der Kunde profitiert von einem Rabatt von 25% auf die üblichen Honorarsätze für Eintragungen oder die Ausübung forensischer Mandate vor Gerichten, auch in anderen Angelegenheiten.
- Bis zu 5 nicht kumulierbare Rechtsberatungen pro Monat im Bereich Arbeitsrecht, Arbeitsbeziehungen, Zivilrecht und Steuerrecht.
- Bis zu 10 Beglaubigungen von Dokumenten/Unterschriftsbeglaubigungen pro Monat.
- Erstellung von bis zu 10 Dokumenten pro Monat.
- Der Kunde profitiert von einem Rabatt von 25% auf die üblichen Honorarsätze für Eintragungen oder die Ausübung forensischer Mandate vor Gerichten, auch in anderen Angelegenheiten.
- Die Diamond-Vereinbarung umfasst die Ausübung forensischer Mandate vor Gerichten für Verfahren, deren Wert die Zuständigkeitsgrenze der Gerichte erster Instanz (€5000,00) nicht überschreitet. Die genannten Beträge enthalten keine Gerichtsgebühren und anderen Gerichtskosten.
Die Honorare umfassen alle intellektuellen Leistungen sowie die Ausübung der forensischen Praxis vor Gerichten, der öffentlichen Verwaltung, staatlichen Organen und anderen Einrichtungen, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer von 23%.
Bei Dienstleistungen im Rahmen einer Pauschalvereinbarung werden die Honorare auf der Grundlage einer monatlichen oder jährlichen Durchschnittsschätzung der als unerlässlich erachteten Stunden berechnet, um die Verfügbarkeit des Anwalts zu gewährleisten. Dies erfolgt unter Berücksichtigung der eigenen Komplexität der Struktur, Art der Kunden, Anzahl der Mitarbeiter, schwierig einzufordernder Schulden im Rahmen der ausgeübten Tätigkeit usw.
Die im Rahmen des Mandats entstandenen Kosten, wie beispielsweise für Post, die Ausstellung von Bescheinigungen durch staatliche Stellen und Reisen, gehen zu Lasten des Kunden und bedürfen immer einer vorherigen Genehmigung.
Bei Überschreitung der festgelegten Grenzen gilt der Preis für rechtliche Beratung, der in unserer Kanzlei praktiziert wird. Wenn der vorgeschlagene Leistungsumfang nicht vollständig ausgeschöpft wird, werden keine Handlungen in den nächsten Zeitraum übertragen. Die im Rahmen der Pauschalvereinbarung erstellten Dokumente umfassen Verträge, Gutachten, Schreiben und andere für die Verfolgung der besten Interessen der Kunden erforderliche Kommunikation.
Die Bearbeitung und Begleitung von Prozessen, die Erstellung von Gutachten und Dokumentationen, die nicht durch die Pauschalvereinbarung abgedeckt sind, werden im Voraus unter Berücksichtigung der geschätzten durchschnittlichen aufgewendeten Zeit und der damit verbundenen Komplexität berechnet. Dies erfolgt auf der Grundlage des in der Kanzlei geltenden Stundenverrechnungssatzes, der jederzeit vorab konsultiert und genehmigt werden kann.
FAQ – Häufig gestellte Fragen
Klären Sie einige häufig gestellte Fragen unserer Kunden.