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Unsere Pauschalverträge
Um unseren Mandanten eine verlässliche Einschätzung der Kosten für laufende und dauerhafte Rechtsberatung und -betreuung im Rahmen unserer Pauschalverträge zu ermöglichen, legen wir eine Honorarschätzung für die Leistungen vor. Diese wird individuell nach den spezifischen Bedürfnissen jedes Unternehmens festgelegt, basierend auf der geschätzten Zeit zur Deckung dieser Bedürfnisse und mit dem Ziel, künftigen Problemen und möglichen Rechtsstreitigkeiten vorzubeugen.
Die Pauschalverträge laufen halbjährlich oder jährlich, wobei die Zahlung jeweils bis zum 8. des betreffenden Monats zu leisten ist. Sie verlängern sich automatisch um gleiche Zeiträume und können jederzeit mit einer Mindestfrist von dreißig Tagen vor Vertragsende gekündigt werden.
— SILVER, GOLD, PLATINUM OU DIAMOND
Wählen Sie den passenden Pauschalvertrag für Ihren Fall
- Bis zu 3 monatliche Rechtsberatungen, nicht kumulierbar, im Bereich Arbeitsrecht und Arbeitsbeziehungen.
- Erstellung von bis zu 3 Dokumenten pro Monat.
- Maximal 5 Dokumentenbeglaubigungen/Unterschriftsbeglaubigungen pro Monat.
- Der Mandant erhält einen Nachlass von 10 % auf die üblichen Honorare für Registrierungsverfahren oder die Vertretung vor Gericht, auch wenn diese andere Rechtsgebiete betreffen.
- Bis zu 3 monatliche Rechtsberatungen, nicht kumulierbar, im Bereich Arbeitsrecht und Arbeitsbeziehungen.
- Erstellung von bis zu 5 Dokumenten pro Monat.
- Maximal 5 Dokumentenbeglaubigungen/Unterschriftsbeglaubigungen pro Monat.
- Der Mandant erhält einen Nachlass von 25 % auf die üblichen Honorare für Registrierungsverfahren oder die Vertretung vor Gericht, auch wenn diese andere Rechtsgebiete betreffen.
- Bis zu fünf monatliche Rechtsberatungen, nicht kumulierbar, im Bereich Arbeitsrecht und Arbeitsbeziehungen.
- Maximal 10 Dokumentenbeglaubigungen/Unterschriftsbeglaubigungen pro Monat.
- Erstellung von bis zu 10 Dokumenten pro Monat.
- Der Mandant erhält einen Nachlass von 25 % auf die üblichen Honorare für Registrierungsverfahren oder die Vertretung vor Gericht, auch wenn diese andere Rechtsgebiete betreffen.
- Bis zu 5 monatliche Rechtsberatungen, nicht kumulierbar, in den Bereichen Arbeitsrecht und Arbeitsbeziehungen, Zivilrecht und Steuerrecht.
- Bis zu 10 Dokumentenbeglaubigungen/Unterschriftsbeglaubigungen pro Monat.
- Erstellung von bis zu 10 Dokumenten pro Monat.
- Der Mandant erhält einen Nachlass von 25 % auf die üblichen Honorare für Registrierungsverfahren oder die Vertretung vor Gericht, auch wenn diese andere Rechtsgebiete betreffen.
- Der Diamond-Pauschalvertrag umfasst die gerichtliche Vertretung für Verfahren, deren Streitwert die Zuständigkeitsgrenze der Gerichte erster Instanz (5.000 €) nicht übersteigt. Die angegebenen Beträge enthalten keine Gerichtsgebühren und sonstigen gerichtlichen Kosten.
Die Honorare umfassen sämtliche geistigen Leistungen sowie die anwaltliche Vertretung vor Gerichten, der öffentlichen Verwaltung, amtlichen Stellen und anderen Institutionen; hinzu kommt die gesetzliche Mehrwertsteuer von 23 %.
Bei Leistungen im Rahmen eines Pauschalvertrags werden die Honorare auf Grundlage einer durchschnittlichen monatlichen oder jährlichen Stundenschätzung berechnet, die als notwendig erachtet wird, um die Verfügbarkeit des Anwalts sicherzustellen, und die die Komplexität der jeweiligen Unternehmensstruktur, die Art der Mandanten, die Anzahl der Beschäftigten, schwer einbringbare Forderungen im Rahmen der ausgeübten Tätigkeit usw. berücksichtigt.
Auslagen, die im Rahmen der Mandatsausübung anfallen — etwa für Porto, die Ausstellung von Bescheinigungen durch amtliche Stellen sowie Reisekosten — gehen zulasten des Mandanten und bedürfen stets der vorherigen Zustimmung.
Werden die festgelegten Grenzen überschritten, gilt der in unserer Kanzlei übliche Preis für eine Rechtsberatung. Wird der vereinbarte Leistungsumfang nicht vollständig ausgeschöpft, werden ungenutzte Leistungen nicht auf den folgenden Zeitraum übertragen. Zu den im Rahmen des Pauschalvertrags erstellten Dokumenten zählen Verträge, Gutachten, Schreiben und andere Mitteilungen, die zur Wahrung der bestmöglichen Interessen der Mandanten erforderlich sind.
Die Prüfung und Begleitung von Verfahren sowie die Erstellung von Gutachten und Unterlagen, sofern nicht vom Pauschalvertrag abgedeckt, werden im Voraus auf Grundlage des voraussichtlichen durchschnittlichen Zeitaufwands und der damit verbundenen Komplexität berechnet — unter Zugrundelegung des in der Kanzlei üblichen Stundensatzes, der jederzeit vorab erfragt werden kann und der Zustimmung bedarf.
— HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN
Klären Sie Ihre Fragen
Wir haben die am häufigsten gestellten Fragen unserer Mandanten zum System der Pauschalverträge zusammengestellt.




